Der European Accessibility Act (EAA), alias Europäische Barrierefreiheitsrichtlinie, ist eine wichtige Gesetzgebung der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Einschränkungen zu verbessern. In Deutschland ist der EAA im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 16.06.2021 umgesetzt. Das BFSG gilt ab dem 28.06.2025 für alle Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern oder 2 Mio Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme. Aber: Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen, sind zur Barrierefreiheit verpflichtet! Für Selbstbedienungsterminals gelten die Regelungen erst ab 2040. Bei Verstößen drohen Vertriebsverbote, sowie Abmahnung und / oder Bußgeld bis zu 100.000 Euro.

Der EAA basiert auf der Norm EN 301 549, welche sich an den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) orieniert. Der EAA legt Mindestanforderungen fest, die von Herstellern und Dienstleistern eingehalten werden müssen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich sind. Für Websites und Anwendungen referenziert EN 301 549 direkt den internationalen Standard "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) Version 2.1 auf Level AA.

Zu den Produkten und Dienstleistungen, die unter den EAA fallen gehören:
  • Geldautomaten und Bankdienstleistungen
  • Computer
  • Telefone und TV-Geräte
  • Telekommunikationsdienstleistungen
  • Websites
  • Onlinehandel

Die Barrierefreie Informationstechnologie-Verordnung (BITV) ist eine Verordnung, die die Barrierefreiheitsanforderungen an Websites der öffentlichen Verwaltung des Bundes umfasst.

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Unsere Experten von www.IT-Visions.de stehen Ihnen dabei sehr gerne zur Seite! Mit ihrer langjährigen Erfahrung und ihrem Fachwissen können sie Sie dabei unterstützen, Barrierefreiheit umzusetzen und sicherzustellen, dass alle Ihre IT-Lösungen barrierefrei und für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind.

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Formen der Beratung

In Form und Umfang der Beratung sind wir sehr flexibel:
  • Stundenweise per Telefon oder Videokonferenz
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Im Gegensatz zu großen Beratungshäusern müssen Sie bei uns nicht direkt ein großes Kontingent von Beratungstagen einkaufen. Wir kommen auch einzelne Tage zu Ihnen oder wir beraten Sie auch stundenweise per Telefon/E-Mail oder Webkonferenz.

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Unsere Kunden sind IT-Leiter, Projektleiter, Softwarearchitekten, Softwareentwickler und Administratoren aus namhaften Großunternehmen (Allianz, Siemens, Bertelsmann, Bayer, Bosch, RWE, REWE, ThyssenKrupp, Haufe-Lexware, Deutsche Post, DTAG, BASF, eurofins, Schneider Electric, Festo, Roche, SII, Tecan, Continental, Carl Zeiss, TÜV, ADAC, CUBE Bikes, Sennheiser, Ingenico Payment Services, diverse Banken und Versicherungen sowie mehrere (Landes-)Behörden.), aber auch mittelständische Unternehmen und kleinere Softwarehäuser.

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